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   OVG Berlin, 26.07.1996 - 2 B 32.93   

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https://dejure.org/1996,8368
OVG Berlin, 26.07.1996 - 2 B 32.93 (https://dejure.org/1996,8368)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.07.1996 - 2 B 32.93 (https://dejure.org/1996,8368)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 2 B 32.93 (https://dejure.org/1996,8368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellplatz; Hinterliegergrundstück; Unzulässigkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17

    Baulast; Geh- und Fahrrechte; Verzicht; öffentliches Interesse; Wegfall; Zufahrt;

    aa) Der Senat lässt sich dabei mit Blick auf die Voraussetzungen des - im Wortlaut mit der geltenden Regelung in § 84 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln übereinstimmenden - § 82 Abs. 3 Satz 2 a.F. BauO Bln von folgenden - insbesondere in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin bereits angelegten - Prämissen leiten: Wie schon das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, kann das öffentliche Interesse an dem Fortbestand einer Baulast dann entfallen, wenn die für die Begründung der Baulast maßgeblichen Belange nicht mehr sicherungsbedürftig oder sicherungsfähig sind (OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1996 - 2 B 32.93 -, LKV 1997, 102, 103, im Anschluss an NdsOVG, Urteil vom 28. Februar 1983 - 6 A 39/82 -, juris; so auch Boeddinghaus u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblatt-Kommentar, § 83 Rn. 99, Stand: 1. April 2018).
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